Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück

Die Anzahl der Überwachungskameras auf Privatgrundstücken steigt deutlich an. Das Sicherheitsbedürfnis wächst. So ist es auch für Garten- und Hausbesitzer wichtig zu wissen welche Punkte bei der Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück zu beachten sind. Dieser – gemessen am Thema selbst – vergleichsweise kleine Artikel soll dazu beitragen über Videoüberwachung aktiv nachzudenken.

Die Technik macht’s leicht!

Von der Bedienbarkeit der Überwachungskameras bin hin zur vorherigen Installation wurde es in den vergangenen Jahren immer leichter seine Privatgrundstücke zu überwachen. Die Preise für Anschaffung und Wartung sind sehr gering. Schon für unter 100 Euro gibt es kleine Kameras die sogar mit dem Internet verbunden Live-Aufnahmen bieten. Die Qualität der Bilder soll hierbei nicht beurteilt werden.

Sogenannte IP-Kameras rücken derzeit stark in den Vordergrund. Sie können vom PC und Smartphone im Grunde weltweit gesteuert werden. Bewegt sich etwas im Sichtbereich wird sofort ein Foto per E-Mail an den Grundstücksbesitzer gesandt. Je nach Modell der Kamera sogar mehrere Fotos in Serie. Über integrierte Lautsprecher und Mikrofone können Geräusche gehört werden und Alarmsignale ausgesandt werden.

Alles sehr charmant also. Verlockend für jeden der ein Haus- und / oder Garten besitzt und mehr Sicherheit erzeugen möchte.

Darf ich mein Grundstück überwachen?

Ja. Wenn es wirklich das eigene Grundstück ist, darf dieses auch durch Überwachungskameras „geschützt“ werden. Nur sollten fremde Personen die das Grundstück betreten auch darüber informiert werden. Dies geschieht beispielsweise durch ein Hinweisschild im Eingangsbereich.

Videokameras dürfen keine Bereiche außerhalb vom eigenen Grundstück aufzeichnen. Dazu gehören auch dem Grundstück angeschlossene Gehwege auf denen sich andere Personen bewegen.

Nachbargrundstücke, egal ob nur Gärten oder mit Hausgrundstück, dürfen ebenfalls nicht von der Videokamera eingefangen werden.

Eben wegen der nicht zulässigen Überwachung von Flächen außerhalb des eigenen Grundes sollte man auf schwenkbare Kameras in diesen Bereichen verzichten. Schließlich ist es sonst ggf. möglich durch den Schwenkbereich auch außerhalb zu filmen. Und schon die Möglichkeit kann kritisch sein. Dazu muss man es nicht einmal tun.

Checkliste für Grundstücksüberwachung

Achtung Überwachungskamera

  • Überwachung erfolgt nur auf dem eigenen Grundstück.
  • Auf schwenkbare Kameras dort verzichten, wo die Möglichkeit besteht über Grundstücksgrenzen hinaus aufzuzeichen.
  • Vorzugsweise nur Dinge überwachen für die es einen berechtigten Grund gibt (Eingangsbereich, Garagen, Gartenhaus etc.).
  • Niemals Nachbargrundstücke und öffentliche Bereiche filmen.
  • Betroffene Personen von der Überwachungskamera in Kenntnis setzen.
  • Daten vor Zugriff Dritter schützen und nicht länger aufbewahren als nötig.

Die Daten der Überwachungskamera muss man wirklich nicht lange speichern. Es reicht diese zu besitzen, auf denen ein Vergehen aufgezeichnet wurde. Mehr Daten muss niemand sichern.

Überwachungskamera Ratgeber

Als Redaktion im Gartenbereich liegen unsere Kernkompetenzen nicht in der Technik der Videoüberwachung. Wer vor der Wahl steht und sich eine Überwachungskamera kaufen möchte, der sollte sich mal den von uns gefundenen „[Anzeige-Link] Überwachungskamera Ratgeber“ ansehen. Einmal durch die umfangreiche Textlandschaft durchgearbeitet und man ist deutlich besser informiert.

Tipp für bessere Qualität der Bilder

Besonders bei Dunkelheit und Dämmerung machen die meisten Kameras nur sehr rauschende Bilder mit schlechter Qualität. Die angebotenen Nachtsichtkameras greifen hingegen deutlich tiefer in die Tasche. Wer die Qualität der Aufnahmen verbessern möchte denkt über künstliches Licht nach. Mit einem LED-Strahler der ggf. über Batterie und Solar betrieben wird ist das praktisch umsetzbar. Hierzu sollte der Strahler oberhalb der Überwachungskamera installiert werden und in die Blickrichtung der Kamera ausgerichtet sein.

Licht verbessert nicht nur die Aufnahmen, es schreckt auf Einbrecher zusätzlich ab. Und Menschen neigen dazu kurz in diese Richtung zu sehen. Wodurch wunderbar das Gesicht des Täters in die Linse blickt und aufgezeichnet wird.

* Dieser Beitrag stellt ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Richtigkeit. Es handelt sich hierbei nur um allgemeine Informationen zum Thema „Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück“.

Foto (Achtung, Überwachungskamera) © fotohansel – Fotolia.com
Überwachungskamera © fefufoto – Fotolia.com

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