Hausbesitzer mit eigenem Garten können den Grill natürlich anwerfen. Dabei ist es nicht wichtig ob es sich um einen Holzkohlegrill, Gas-Grill oder Elektro-Grill handelt. Es gibt jedoch keine Genehmigung die uneingeschränktes Grillen im eigenen Garten erlaubt. An Regeln müssen sich auch Hausbesitzer halten. Komplizierter ist es meistens für Mieter in Wohnanlagen.
Jährlich kommt mit dem Frühling auch die Grill-Saison und eigentlich will man nur schnell das Prachtexemplar anwerfen und ein deftiges Stück Steak, Wurst oder anderes Grillgut genießen. Mit dem Start der Saison kommen auch viele Nachbarschaftsstreitigkeiten auf den Tisch. Grillen verursacht mehr Streit in Deutschland als viele denken. Es gibt keine definitiven Richtlinien für Grillabende ohne Stress. Sogar Gerichtsurteile aus den letzten Jahren fallen stets unterschiedlich aus.
Mit ein bisschen Rücksicht und dem Verständnis für die Nachbarn kann Grillen mit Freunden und Familie zum erfreulichen Erlebnis werden.
Gesetzliche Regelungen
Nur in zwei Bundesländern existieren Grundlagen in der Rechtssprechung. Alle anderen Bundesländer sind frei von rechtlichen Grundlagen und setzen von Einzelfall zu Einzelfall auf alte oder neue Urteile. NRW und Brandenburg regeln das Grillen in der Saison. Das Landesimmisionsschutzgesetz verbietet das Grillen wenn Unbeteiligte dadurch belästigt werden. In der Regel sind dies die Nachbarn. Die Belästigung entsteht vermehrt durch Qualm vom Holzkohlegrill. Dringt dieser in die Nachbarschaft in erhöhtem Maße oder zieht sogar in die Wohn- und Schlafräume rein, kann der Nachbar sich beschweren und es kommt zum Bußgeld. Es geht so weit, dass auch die Polizei eingeschaltet werden kann.
Tipp: Die beste Option solche Probleme zu vermeiden ist ein gepflegter Umgangston mit den Nachbarn. Ein freundschaftliches Verhältnis behütet die Grillfreunde. Und wer den Kontakt zum Nachbarn weiter festigen möchte lädt diesen schlichtweg zum Grillabend ein.
Grillen für Hausbesitzer
Am einfachsten haben es Hausbesitzer im Eigenheim. Die Nachbarn müssen Grillpartys innerhalb der gesetzlichen Vorschriften dulden. Man darf also in den Abendstunden nach 22 Uhr keine Lärmbelästigung verursachen und tagsüber darf auch der Grill nicht zur Beeinträchtigung führen. Bestenfalls wird der Grillplatz auf dem eigenen Grundstück so weit wie möglich (und nötig) vom Nachbargrundstück entfernt angelegt. Dann zieht wenig Rauch zum Nachbarn und es gibt keine wirklichen Gründe zur Beschwerde. Bei Gas- und Elektro-Grills fällt Qualm weg.
Fernab der Rauchentwicklung gibt es trotzdem auch Urteile in denen verlangt wird das man sich mit der Anzahl der Grillabende zurückhält. In der Vergangenheit war sogar schon mal die Rede von maximal mal Grillen pro Jahr.
Grillen für Mieter auf dem Balkon
Schwierig ist meistens nur das Grillen auf dem Balkon. In Wohnanlagen befindet man sich Wand an Wand mit den Nachbarn. Wirft man da einen Holzkohlegrill auf dem Balkon an, stehen auch Obermieter und Nachbarn schnell im Qualm. Hier würden wir zum Beispiel dem Holzkohlegrill Toronto eher einen Grasgrill vorziehen. Dies muss nicht geduldet werden. Die meisten Hausordnungen verbieten aus diesem Grund den Holzkohlegrill. Gas- und Elektro-Grill ist aber auch nicht immer erlaubt. Wenn das Grillen vom Mietvertrag oder der Hausordnung generell verboten wird muss man sich daran halten. Ist im Mietvertrag oder der Hausordnung aber Grillen generell erlaubt – also theoretisch sogar mit Holzkohle – sollte im Sinne des Nachbarschaftsverhältnisses dennoch auf Elektro- oder Gas-Grill gesetzt werden.
Tipps in der Zusammenfassung
Beim Grillen auf dem Balkon oder in unmittelbarer Nähe zum Nachbarn immer einen Elektro- oder Gasgrill verwenden. Im eigenen Garten den Grillplatz weit entfernt vom fremden Grundstück anlegen. Partys ab 22 Uhr auf Zimmerlautstärke reduzieren oder nach Innen verlegen. Qualm bzw. Rauch beim Grill vermeiden und nicht den Nachbarn dadurch belästigen. Diese Schadstoffe dürfen nicht in die Wohn- und Schlafräume Dritter ziehen. Polizei kann Grillen untersagen und Bußgelder drohen.
Die besten Medizin gegen Nebenwirkungen beim Grillen ist ein gepflegtes Verhältnis in der Nachbarschaft. Gelegentliches Gemeinschaftsgrillen kann Wunder bewirken und Beziehungen positiv pflegen.
Grillen ist nicht generell erlaubt und nicht generell verboten!
Gasgrills im Überblick
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